„Wann ich gehe weiß ich nicht, aber wie ich gehe konnte ich selbst entscheiden. Nun bin ich beruhigt, alles geregelt zu  haben.“
(Rolf F.)
„Wann ich gehe weiß ich nicht, aber wie ich gehe konnte ich selbst entscheiden. Nun bin ich beruhigt, alles geregelt zu haben.“

(Rolf F.)

 

Finanzierungsmöglichkeiten zur Bestattungsvorsorge

Finanzielle Sicherheit für die persönliche Bestattung

Zusätzlich zu den im Trauerfall aufkommenden Sorgen, kommen auf die Angehörigen die finanziellen Belastungen einer Bestattung zu. Auch die finanzielle Absicherung Ihres persönlichen Bestattungswunsches können Sie bereits vorsorglich regeln.

Folgende Möglichkeiten stehen zur Auswahl:

Bestattungssicherheitskonto – Treuhandkonto

Anzahlung eines beliebigen Geldbetrages beim Bestattungsinstitut. Für eingezahlte Vorsorgebeträge wird ein individuelles Treuhandkonto für die Bestattungsvorsorge eingerichtet. Der Vorsorgebetrag ist somit nicht nur gegenüber einem eventuellen Konkurs des Bestattungsinstitutes abgesichert, sondern auch gegenüber einer Pfändung Dritter und sogar gegenüber einer Geltendmachung durch das Sozialamt zum Beispiel bei einer kostspieligen Pflege oder eines Heimaufenthaltes.

Die Anlage eines Vorsorgebetrages ist unabhängig zu dem sogenannten Schonvermögen (z.Zt. 2.600,00 €) möglich!

Sperrkonto

Anlage eines Sparvermögens bei Ihrer Hausbank. Das Sparbuch oder -konto sollte zweckgebunden für die Bestattung eingerichtet werden, da es sonst eventuell für andere Zwecke genutzt werden könnte. Nachteil ist, dass das angesparte Vermögen durch Dritte z.B. Sozialamt im Pflegefall genutzt werden kann und gegebenenfalls auch in das Schonvermögen einfließt.

Versicherung

Abschluss einer Sterbegeldversicherung. Finanzielle Absicherung des gewählten Versicherungsvertrages erhalten Sie je nach Versicherung bereits nach einem Jahr. Der Eintritt ist jederzeit, bei vielen Versicherungen auch ohne Gesundheitsprüfung möglich. Eine Abtretungserklärung an das ausgewählte Bestattungsinstitut ist nötig damit der Betrag nicht pfändbar ist.