„Wann ich gehe weiß ich nicht, aber wie ich gehe konnte ich selbst entscheiden. Nun bin ich beruhigt, alles geregelt zu haben.“
(Rolf F.)
Vorsorgen
Warum Sie vorsorgen sollten
Sich mit der eigenen Endlichkeit auseinanderzusetzen ist kein leichtes Thema. Trotzdem gibt es gute Gründe, sich rechtzeitig über die verschiedenen Bestattungsmöglichkeiten zu informieren und Vorsorge zu treffen. Zum Einen können Sie auf diesem Wege sicherstellen, dass Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt werden und zum Anderen entlasten Sie Ihre Angehörigen bei den schwierigen Entscheidungen die in einem Trauerfall zu treffen sind.
Individuelle Bestattungsvorsorge
In unverbindlichen und kostenfreien Beratungsgesprächen sprechen wir mit Ihnen über Ihre Vorstellungen und Wünsche. Über die Festlegung der Bestattungsart sowie die Auswahl des Beisetzungsortes hinaus, beraten wir Sie zu Sarg und Urne, aber auch über die individuelle Auswahl zum Beispiel von Blumenschmuck, Musik, Trauerbriefen und die Machbarkeit Ihrer ganz persönlichen Vorstellungen.
Die Erstellung einer detaillierten Kostenaufstellung als Grundlage der Bestattungsvorsorge ist hierbei eine Selbstverständlichkeit für uns.
Formalitäten
Die Erledigung der in einem Trauerfall notwendigen Formalitäten, kann für die Angehörigen leicht zu einer großen Belastung werden. Selbstverständlich lassen auch diese Wege sich im Rahmen einer kostenfreien Bestattungsvorsorge vorbereiten. Gerne arbeiten wir mit Ihnen eine Auflistung der im Sterbefall zu benachrichtigenden Institutionen aus. Weiterhin beinhaltet unser Leistungsangebot, bereits im Vorwege die im Trauerfall benötigten Papiere sicher bei uns zu hinterlegen.
Finanzielle Absicherung
Mit ein Grund für den Abschluss einer Bestattungsvorsorge, ist der Wunsch auch finanziell Vorkehrungen getroffen zu haben. Hierdurch wird sichergestellt, dass die spätere Bestattung nach Ihren Vorgaben durchgeführt werden kann und Ihre Angehörigen nicht zusätzlich belastet werden.
Ein zusätzlicher Grund kann die Absicherung des für eine Bestattung angesparten Vermögens gegenüber einer Pfändung durch Sozialämter (z.B. im Pflegefall) sein. Bitte bedenken Sie, dass teilweise auch zweckgebundene Sparvermögen oder Sterbegeldversicherungen gepfändet werden können. Gerne beraten wir Sie hierzu ausführlich.